7. Januar 2025
054811
Bild 2.100 Nachweiskriterium für Mindestbewehrung
Grafische Darstellung des Nachweiskriteriums für Mindestbewehrung 2.100 als technischer Parameter.
Das Bild zeigt den Titel „Bild 2.100 Nachweiskriterium für Mindestbewehrung“, der auf die Überprüfung der erforderlichen Bewehrungsmenge zur Sicherstellung der Mindestbewehrung hinweist. Es wird ein technischer Parameter visualisiert, der als Referenzwert für Bewehrungsnachweise in der Konstruktionsberechnung dient.