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25. Februar 2021

Berechnungsgrundlage

Die Serviceverträge können nur für die Gesamtzahl der Lizenzen der Hauptprogramme (RFEM-, RSTAB-, RX-HOLZ-Familie) beziehungsweise der Einzelprogramme abgeschlossen werden. Werden später Zusatzlizenzen von Haupt- beziehungsweise Einzelprogrammen erworben, für die bereits ein Servicevertrag besteht, so gilt für diese Zusatzlizenzen automatisch auch ein Servicevertrag wie der bestehende als abgeschlossen.