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19. Februar 2021
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HOAI

Um die Architekten- und Ingenieursleistungen möglichst exakt bewerten zu können, teilt die HOAI diese in sog. Leistungsphasen ein.

Die Honorare für die einzelnen Leistungsbilder z. B. Gebäude oder Innenräume werden in den Honorartabellen der HOAI als "Von-Bis"-Werte angegeben, sprich als Mindest- und Höchstwerte.
Die HOAI ist allerdings nicht verbindlich, sondern gilt lediglich als Leitfaden bei der Honorierung von Architekten und Ingenieuren.