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16. August 2019

Frage

Werden beim Ermüdungsnachweis in KRANBAHN auch eingeschweißte Steifen berücksichtigt?


Antwort:
Sind Steifen in den Kranbahnträger eingeschweißt, so ist beim Ermüdungsnachweis der entsprechende Kerbfall nach EN 1993-1-9, Tabelle 8.4, Detail 7 zu berücksichtigen. Dies wird in KRANBAHN umgesetzt, indem am Anschlusspunkt der Steifen zum Profil zusätzliche Spannungspunkte erzeugt werden. Diese können in den Einstellungen zu den Kerbfällen je nach Geometrie der Steife manuell angepasst werden.


Beim Ermüdungsnachweis des Kranbahnträgers wird für die x-Stellen, an denen eine Steife vorhanden ist, zusätzlich der Nachweis der Normalspannungsschwingbreite in den neu erzeugten Spannungspunkten geführt.


Die Steifen und deren Schweißnähte werden nicht separat nachgewiesen.