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2021-05-19

Berücksichtigung des Mindestabstands zweier Krane

Bei einer Bemessung in KRANBAHN bietet sich zur Berücksichtigung die Verwendung der Kranpuffer an. Diese können einseitig oder beidseitig am Kran angeordnet werden.

Wenn zwei Krane zum Beispiel nur auf 3 m zusammenfahren dürfen, ist an Kran 1 in Maske 1.4 ein Puffer von 1,50 m rechts zu definieren. An Kran 2 definiert man den Puffer mit 1,50 m Länge auf der linken Seite.


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