Wie in Teil 1 des Beitrags erwähnt, besteht nach aktueller Norm DIN 18008-3 im Glasbau die Zulässigkeit, Punkthalter für Glasbauteile mittels FEM abzubilden, um die ausreichende Tragfähigkeit nachzuweisen. Die Regelungen zum Vorgehen findet man im Anhang B der Norm [1] beschrieben.
Durch die Transparenz des Werkstoffes Glas darf dieser in keinem Bauwerk fehlen. Neben den typischen Einsatzfeldern von zum Beispiel Fenstern wird der Baustoff zunehmend auch in den Gewerken der Fassade, bei Vordächern oder auch als Ausfachung bei Treppen verwendet. Dabei wird natürlich von den planenden Architekten oftmals ein sehr hohes Maß an Transparenz an die Befestigung der Glasscheiben gestellt. Hierzu werden die sogenannten Punkthalter für Glasscheiben benötigt.