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001641
25. Februar 2021

Sonstiges

Das Einverständnis zur Versorgung mit aktuellen Informationen, egal in welcher Form, gilt als erteilt, sofern nicht schriftlich widersprochen wird. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bestimmungen eine Lücke befinden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Bestimmungen beziehungsweise Lücken gelten schon hiermit durch eine angemessene und wirksame Regelung ersetzt, die, soweit rechtlich möglich, den beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt oder diesem am nächsten kommt.