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001622
25. Februar 2021

Auftragsverarbeitung

2.1
Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers im Sinne von Art. 28, 29 DSGVO (Auftragsverarbeitung). Der Auftraggeber bleibt im datenschutzrechtlichen Sinn Verantwortlicher („Herr der Daten“) und ist für die Rechtmäßigkeit der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich.

2.2
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten hat ausschließlich und vollständig innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und in der/dem in Anhang 1 dieser Vereinbarung AV abschließend festgelegten Art und Zweck zu erfolgen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten umfasst die in Anhang 1 dieser Vereinbarung AV abschließend festgelegte Art der personenbezogenen Daten und die dort festgelegten Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen.

2.3
Der Auftragnehmer erwirbt an den personenbezogenen Daten keine Rechte und ist auf Verlangen des Auftraggebers jederzeit zur Herausgabe der personenbezogenen Daten verpflichtet. Zurückbehaltungsrechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Weisung des Auftraggebers personenbezogenen Daten zu berichtigen oder deren Verarbeitung einzuschränken.

2.4
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Weisungen aus dem Vertrag und den im Einzelfall von der Geschäftsführung sowie dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers schriftlich erteilten Weisungen des Auftraggebers zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten (nachfolgend einheitlich „datenschutzrechtliche Weisungen“ genannt) uneingeschränkt zu folgen. Im Einzelfall erteilte datenschutzrechtliche Weisungen haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. In begründeten Einzelfällen können datenschutzrechtliche Weisungen auch mündlich erteilt werden, müssen dann aber vom Auftraggeber zeitnah schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine datenschutzrechtliche Weisung gegen gesetzliche Vorschriften und/oder den Vertrag verstößt, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen, sowie berechtigt, die Ausführung der datenschutzrechtlichen Weisung bis zu einer Bestätigung der datenschutzrechtlichen Weisung durch den Auftraggeber auszusetzen.

2.5
Der Auftragnehmer ist gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG n.F. verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Auftragnehmers sind veröffentlicht auf www.dlubal.com/de/rechtliche-hinweise/datenschutzerklaerung-basisangaben