Antwort:
Für den Hochbau werden in den Normen für den Gebrauchstauglichkeitsnachweis keine spezifischen Grenzwerte vorgegeben. Die Grenzwerte sollten daher mit dem Bauherrn und bei Bedarf mit der jeweiligen Behörde abgestimmt werden. Nichtsdestotrotz gibt es diverse Empfehlungen in der Fachliteratur, die wir ebenfalls als Standardwerte übernommen haben.