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2. Februar 2021

Unterbrochene Schweißnähte

Bei der Anwendung von unterbrochenen Schweißnähten zwischen Schiene und Flansch ist darauf zu achten, dass die angesetzte Schweißnahtlänge nicht die Länge der starren Lasteinleitung der Radlast gemäß Gleichung 6.1 in [1] überschreitet.

Sollte dies der Fall sein, wird für den Nachweis der Schweißnähte die Länge der starren Lasteinleitung maßgebend. Es entsteht im Schweißnahtnachweis kein Unterschied in der Ausnutzung gegenüber der Verwendung von durchgeschweißten Schienenschweißnähten.


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Referenzen
  1. Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten - Teil 6: Kranbahnen; EN 1993-6:2007 + AC:2009
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