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27. Juli 2020

[EN] FAQ 004558 | Ich habe eine Ausklinkung am Auflager definiert. Wieso wird das beim Abminderun...

Frage:
Ich habe eine Ausklinkung am Auflager definiert. Wieso wird das beim Abminderungsbeiwert k-v nicht berücksichtigt?

Antwort:
Der Einfluss der Spannungskonzentration in der Ausklinkung ist beim Tragfähigkeitsnachweis zu berücksichtigen. Dies wird gemäß DIN EN 1995-1-1, 6.5.1 durch den Abminderungsbeiwert k-v gewährleistet. Die Berechnung von k-v ist in der DIN EN 1995-1-1 in Formel 6.61 bis 6.63 definiert. Weitere Festlegungen zum Abminderungsbeiwert können sich auch in den nationalen Anhängen wiederfinden.

In unserem Beispiel wird der Abminderungsbeiwert k-v wie erwartet ermittelt.

Bei dem anderen System wird der Abminderungsbeiwert k-v mit 1,222 ermittelt.

Dies liegt an dem Beispiel daran, dass bei dem statischen System und der Belastung an den Stützen ein Stützmoment entsteht.

Dadurch kann an dieser Stelle gemäß DIN EN 1995-1-1, 6.5.1 (2) der Einfluss der Spannungskonzentration vernachlässigt werden. "Der Einfluss der Spannungskonzentration darf in folgenden Fällen vernachlässigt werden: [...] Biegung mit Druckspannungen in der Ausklinkung, siehe Bild 6.10b".

In unserem Beispiel kann der Abminderungsbeiwert gemäß den Festlegungen in DIN EN 1995-1-1/NA Formel (NA.60) sogar größer als 1,0 werden.