Antwort:
Der Abzug der Überhöhung im Gebrauchstauglichkeitsnachweis ist im Stahlbau eigentlich so nicht geregelt. Auf vielfachen Kundenwunsch haben wir dies jedoch entsprechend dem Holz- bzw. Beton- Zusatzmodulen übernommen. Entsprechend der Normvorgabe sollte dieser Wert jedoch lediglich in der quasi-ständigen Bemessungskombination berücksichtigt werden.
Für die charakteristische und häufige Bemessungssituation gilt dies nicht. Sobald man also die Bemessungssituation im Zusatzmodul entsprechend anpasst (siehe Bild), wird die angesetzte Überhöhung auch von der resultierenden Verformung abgezogen.