Antwort:
Die Grenzsteifigkeiten für starre bzw. gelenkige Verbindungen können nach EN 1993-1-8 5.2.2.5 (1) bestimmt werden. In die Berechnung gehen das Flächenträgheitsmoment des Riegels, die Spannweite, der E-Modul sowie die Aussteifung des Rahmens ein. Ab Version 5.19.01 können diese Angaben in Tabelle 1.4 im Detailpunkt "Klassifizierung" näher definiert werden. Da diese Angaben in früheren Versionen nicht vorhanden waren, jetzt jedoch vom Rechenkern abgefragt werden, erhält man diesen Ausdruck "-1.#J". Zur Behebung sollte die Maske 1.4 aufgerufen werden. E-Modul, Länge sowie Trägheitsmoment des Riegels werden automatisch ausgelesen. Sind Stabteilungen im Riegel vorhanden, muss die Länge ggf. angepasst werden. Ebenso ist die Art der Aussteifung vom Anwender vorzugeben. Standardmäßig wird von einem ausgesteiften System (Kb=8) ausgegangen. Nach erneuter Berechnung des Modules werden die korrekten Grenzsteifigkeiten berechnet.