Das Bemessungskonzept für den Biegedrillknicknachweis gemäß Stahlbau- bzw. Aluminiumnormen basiert auf der Annahme, dass die y-Achse des Querschnittes der starken Achse entspricht. Demzufolge muss gelten Iy > Iz. Diese Logik wurde in RFEM übernommen. Dadurch ist es in RFEM nicht zulässig (wenn auch aus mechanischer Sicht möglich), den Biegedrillknicknachweis für Querschnitte mit starker Achse "z" zu führen.
Dieses Problem kann unter anderem bei genormten Flachstahlquerschnitten aus der RFEM-Bibliothek auftreten. Eine einfache Lösung ist in diesem Fall die Verwendung des parametrischen Rechteckprofils. Hier können Sie die Außenabmessungen beliebig festlegen und somit immer die Bedingung Iy > Iz erfüllen.
Auch bei RSECTION-Querschnitten kann je nach Modellierung die z-Achse die starke Achse sein. Drehen Sie in diesem Fall einfach den Querschnitt in RSECTION um 90°.