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001621
25. Februar 2021

Anwendungsbereich

1.1
Im Rahmen der Leistungserbringung durch die Nutzung der Dlubal Software, einschließlich Support und Service (nachfolgend einheitlich „Vertrag“ genannt) ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder sonstiger Dritter erhält.

1.2
Alle Begrifflichkeiten dieser Vereinbarung AV werden im Sinn und dem Verständnis nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates) verwendet.

1.3
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung AV und denjenigen des Vertrags gehen die Bestimmungen dieser Vereinbarung AV denjenigen des Vertrages vor.