Antwort:
Lastkombinationen werden standardmäßig nach Theorie 2. Ordnung berechnet, Lastfälle nach 1. Ordnung. Es ist möglich, dass bei der Berechnung nach Theorie 2. Ordnung auch die Steifigkeit mit einem normabhängigen Teilsicherheitsbeiwert abgemindert wird, was sich entsprechend auf die Verformungen auswirkt.
Um gleiche Ergebnisse im Lastfall und in der Lastfallkombination zu erhalten, müsste man für diesen Fall u. a. die Berücksichtigung der Steifigkeitsbeiwerte einheitlich regeln (siehe Bild).