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21. Juli 2021

Erforderliche Bewehrung im Gebrauchstauglichkeitsnachweis

Kann eine Bemessung in RF-BETON Flächen auch ohne Zusatzbewehrung durchgeführt werden?


Antwort:

Ja, dies ist möglich.

Hierzu kann im Eingabedialog "1.4 Bewehrung" im Register "Längsbewehrung" das Häkchen bei "Erforderliche Bewehrung für den Gebrauchstauglichkeitsnachweis verwenden" angewählt werden.

Dadurch legt das Modul die gesamte Bewehrung, welche für den Nachweis im Grenzzustand der Tragfähigkeit und/oder Gebrauchstauglichkeit erforderlich wird, in eine Bewehrungslage.

Die Ergebnisausgabe "Zusatzbewehrung" entfällt hierbei nach der Bemessung in den Ergebnismasken im Modul sowie im Ausdrucksprotokoll.

Die Option "Erforderliche Bewehrung für den Gebrauchstauglichkeitsnachweis verwenden" kann mit der Option "Erforderliche Längsbewehrung für den Gebrauchstauglichkeitsnachweis automatisch erhöhen" kombiniert werden


Autor

Herr Kieloch nimmt sich im Kundensupport der Anwenderanfragen an und beschäftigt sich mit der Entwicklung im Bereich Stahlbetonbau.

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