Antwort:
Aus der Formelapparatur des EC 3-1-8 ist ersichtlich, dass die Grenzzugkräfte der Stirnplatte des Riegels in den Stützenflansch und daraus direkt in den Stützensteg eingeleitet werden.
Die obere Stirnplatte wird deshalb nicht voll durch diese Kräfte beansprucht.
Die Stützenkopfplatte ist aus rein konstruktiven Gründen für die Aussteifung und Beulfeldbegrenzung vorhanden und dient im Falle einer erforderlichen Diagonalsteife zur Weiterleitung der anteiligen Kraft, die in diese Steife fließt.