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30. Juli 2019

Frage

Obwohl ich eine Stützenstegrippe bei meinem Anschluss gewählt habe, wird diese bei der Bemessung scheinbar nicht berücksichtigt. Wie werden die Stegrippen in der Bemessung behandelt?


Antwort:
Speziell für den Nachweis "Stützensteg, Druckkraft unten" wird eine vorgegebene Stegrippe nur dann beim Nachweis angesetzt, wenn diese auch tatsächlich benötigt wird, beziehungsweise wenn der Nachweis ohne Stegrippe nicht erbracht werden kann. Bei Letzterem wird in der Ergebnistabelle in der letzten Spalte der Kommentar "Stegrippe erforderlich" ausgegeben. 
Dabei gilt es zusätzlich zu beachten, ob eine durchlaufende oder eine Teilrippe angewandt wird.
Bei der Teilrippe wird die Druckkraft auf Steg und Rippe aufgeteilt und damit bemessen. 
Wird eine durchlaufende Rippe angewandt, so wird zunächst der Stützensteg voll ausgelastet und die überschüssige Last auf die Rippe angesetzt. Gerade bei T-Stößen und Kreuzstößen verhindert diese Vorgehensweise die Überlastung der Rippe.