Die Eingabe eines Bodenprofils wird benötigt, wenn der Grundbruchnachweis mit dem Grundbruchwiderstand nach EN 1997-1 Anhang D und der Nachweis des Gleitens aktiviert wurden. Der Grundbruch- beziehungsweise Gleitwiderstand wird daraufhin aus den Bodenparametern des definierten Bodenprofils ermittelt und für die geotechnischen Nachweise angesetzt.
Wird die zulässige Bodenpressung benutzerdefiniert vorgegeben und der Nachweis des Gleitens in den Bemessungsdetails deaktiviert, ist keine Definition eines Bodenprofils notwendig. Der Eingabedialog ist in diesem Fall nicht zugänglich.