2496x
001012
9. April 2015

Einzel- oder mehrteiliger Stab beim Stabilitätsnachweis von Doppelwinkeln

Ein früherer Beitrag befasste sich mit dem Nachweis von Doppelwinkeln. Dabei wurde von der Voraussetzung ausgegangen, dass der Nachweis an einem einzelnen Stab erfolgt.

Nun stellt sich die Frage, unter welchen Randbedingungen das überhaupt zulässig ist. Hierzu gibt es in EN 1993-1-1, Abschnitt 6.4.4 konstruktive Regeln für sogenannte "mehrteilige Bauteile mit geringer Spreizung". Doppelwinkel, die Rücken an Rücken angeordnet sind, müssen regelmäßig durch Schrauben oder geschweißte Bindebleche miteinander verbunden werden. Der maximale Abstand ergibt sich aus dem 15-fachen kleinsten Trägheitsradius eines Winkels. Für die Spreizung gibt es keine konkreten Werte, sie sollte sich aber im Bereich von üblichen Futterblechdicken bewegen.

Werden diese Grenzen überschritten, ist ein mehrteiliger Stab nachzuweisen. Die globalen Schnittgrößen können prinzipiell an einem Einzelstab ermittelt werden. Dazu muss neben Vorverformungen auch die Schubsteifigkeit berücksichtigt werden. Diese kann in RFEM und RSTAB mit dem Wert t* beeinflusst werden (siehe Bild). Er geht in die Berechnung der Schubflächen ein und hängt von der Ausbildung der Ausfachung beziehungsweise Ausrahmung ab. Formeln für t* werden zum Beispiel in Petersen: Stahlbau, 4. Auflage, Tafel 17.1 aufgeführt (t* wird dort mit tE bezeichnet).


Autor

Herr Metzkes beschäftigt sich mit der Entwicklung im Bereich Stahlbau und den Anwenderanfragen im Kundensupport.

Links