Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages voll wirksam. Die Parteien sind sich einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Parteien zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
Teilunwirksamkeit
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