RF-/KAPPA verwendet bei der Nachweismethode 1 die Schnittgrößen My bzw. Mz an der jeweiligen Nachweisstelle. Wenn die Maximalwerte von My und Mz an unterschiedlichen Stellen im Stab auftreten, dürfen die zugehörigen Schnittgrößen angesetzt werden. Dies wird durch die Nachweisführung an verschiedenen x-Stellen gewährleistet.
Im Gegensatz dazu sind bei der Nachweismethode 2 stets die Maximalwerte der Momente über die gesamte Stablänge anzusetzen, selbst wenn sie nicht an der gleichen Stelle im Stab auftreten. Demzufolge ist im Nachweiskriterium der Anteil aus Biegung für den gesamten Stab oder Stabzug immer konstant.
Die Momentenbeiwert βm zur Erfassung der Form der Biegemomente My und Mz wird bei einer Ergebniskombination immer mit 1,1 bzw 1,0 (je nach Nachweismethode) angesetzt. Die Ergebniskombination stellt eine Umhüllende dar, aus der die Form des Momentenbeiwerts nicht eindeutig bestimmt werden kann.