Antwort:
Der E-Modul des Materials wird für die Nachweise nach EC 3 abgemindert, jedoch nicht für die Schnittgrößen, da dies nicht nach der Methode der DIN EN 1993-1-2 vorgesehen ist. Dabei wird immer vom Kaltzustand der Struktur ausgegangen. Man muss in der Berechnung der Schnittgrößen nur inneren Zwang aus Temperaturbeanspruchnung berücksichtigen, falls dieser vorhanden ist.