Diese Faktoren reduzieren die Drillsteifigkeit D33 sowie die Scheibenschubsteifigkeit D88 der entsprechenden Elemente der Steifigkeitsmatrix einer Fläche. Da bei Brettsperrholz in der Regel keine Schmalseitenverklebung erfolgt, können auch keine Schubspannungen an den Brettschmalseiten übertragen werden. Somit würde die Steifigkeit in diesem Fall überschätzt werden. Aus diesem Grund muss die Steifigkeit entsprechend abgemindert werden.
Manche Hersteller haben uns diese Werte bereits bei der Übermittlung der Schichtaufbauten mitgeteilt. Diese resultieren dann aus internen Untersuchungen. Eine Hilfestellung zur Ermittlung der Korrekturfaktoren wird in [1] vorgestellt. Die Untersuchungen dieser Arbeit sind auch im Österreichischen Anhang zur EN 1995-1-1 [2] eingeführt worden. Das Ergebnis ist in Bild 02 dargestellt. Das Verhältnis von Brettbreite (a) zu Brettdicke (ti) ist in der entsprechenden Zulassung zu finden. Unter "Downloads" finden Sie eine Excel Datei mit den hinterlegten Formeln.