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006221
22. Juli 2026

Einachsiger Schub

IBC 2021 / ACI 318-19 (LRFD): Nachweis des einachsigen Schubs

Zweck des Nachweises

Der Nachweis des einachsigen Schubs überprüft, ob die auf die Fundamentplatte wirkende Querkraft die Schubtragfähigkeit des Betons nicht überschreitet.
Der Nachweis wird an den kritischen Schnitten im Abstand d von der Stützenkante, getrennt für beide Hauptrichtungen des Fundaments, geführt.

Schubtragfähigkeit

Die Schubtragfähigkeit wird nach ACI 318-19, Tabelle 22.5.5.1.1(b), für Bauteile ohne Schubbewehrung als kleinerer Wert aus zwei Anteilen bestimmt:

Der erste Anteil (5·λ·√f'c·bw·d) entspricht der oberen Grenze ohne Berücksichtigung von Bewehrungsgrad und Axialkraft. Der zweite Anteil berücksichtigt zusätzlich den vorhandenen Längsbewehrungsgrad sowie einen etwaigen axialen Kraftanteil und ist in der Praxis meist maßgebend.

Zusätzlich wird ein oberer Grenzwert der Schubtragfähigkeit geprüft, um ein Druckversagen des Betons unabhängig vom Bewehrungsgrad auszuschließen:

Der Bemessungswiderstand ergibt sich zu φ · Vc mit φ = 0.75 (Festigkeitsminderungsbeiwert für Schub, ACI 21.2).

Schubbeanspruchung

Die vorhandene Querkraft ergibt sich aus den Bodenreaktionen außerhalb des kritischen Schnitts:

Nachweis / Ausnutzungsgrad

Die vorhandene Querkraft darf weder die Bemessungstragfähigkeit noch den oberen Grenzwert überschreiten:

Softwarekonfiguration

Die Materialkennwerte werden aus den zugewiesenen Beton- und Bewehrungsmaterialien übernommen. Die wirksame Höhe wird automatisch aus der Fundamentgeometrie, der Betondeckung und der Bewehrungsanordnung bestimmt. Die Querkraft, der Längsbewehrungsgrad sowie die axiale Kraft werden für die maßgebenden Lastkombinationen automatisch ermittelt.