Die definierten Grenzwerte zum Vernachlässigen von Schnittgrößen werden nun auch innerhalb des Teilschnittgrößenverfahrens (erweiterte plastische Nachweise) berücksichtigt. Schnittgrößen, die unter den jeweils festgelegten Grenzwert fallen, werden für diesen Nachweis also nicht mit berücksichtigt.
Stahlbemessung - Teilschnittgrößenverfahren - vernachlässigbare Schnittgrößen
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