Beim Grundbruchnachweis nach EN 1997-1 [1] findet ein Vergleich zwischen den Einwirkungen normal zur Gründungssohle und den Bemessungswerten der Widerstände statt. Es kommt ein rechnerisches Verfahren gemäß [1] 6.5.2.2 zum Einsatz. In Anhang D der Norm findet sich ein informatives Beispiel für die analytische Ermittlung des Grundbruchwiderstandes.
Bestimmung des Grundbruchwiderstandes für konsolidierte Verhältnisse
Der charakteristische Wert des Grundbruchwiderstandes lässt sich nach [1] Anhang D, Gleichung (D.2) für konsolidierte Verhältnisse bestimmen zu:
σc | Spannung aus Kohäsion |
σq | Spannung durch Gründungstiefe |
σγ | Spannung durch Fundamentbreite |
Tragfähigkeitsbeiwerte (Nc, Nq, Nγ): Diese Faktoren werden unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse und des Reibungswinkels berechnet.
Formbeiwerte (sc, sq, sγ): Diese berücksichtigen die Geometrie des Fundaments, wie rechteckige oder quadratische Grundrisse.
Sohlflächenneigungsbeiwerte (bc, bq, bγ): Die Sohlflächenneigungsbeiwerte berücksichtigen die Neigung der Fundamentsohle α und werden grundsätzlich für den Nachweis des Grundbruchs berechnet.
Neigungsbeiwerte (ic, iq, iγ): Diese berücksichtigen die Einflüsse von geneigten Lasten.
Bestimmung des Grundbruchwiderstandes für unkonsolidierten Verhältnisse
Im Fall von unkonsolidierten Verhältnissen wird folgende Formel verwendet:
Nachweis
Der Bemessungswert der Grundbrucheinwirkung wird mit dem Bemessungswert des Grundbruchwiderstands verglichen: