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11. Juli 2024

Tragfähigkeit des Baugrundes

Der Nachweis der Tragfähigkeit des Baugrundes kann normabhängig auf unterschiedliche Weise geführt werden.
Im Eurocode erfolgt der Nachweis über einen Vergleich von Bemessungswerten der Einwirkungen und Widerstände (Grundbruchnachweis), während in nordamerikanischen Normen häufig mit zulässigen Bodenpressungen gearbeitet wird.
Beide Ansätze beschreiben dasselbe Tragverhalten des Baugrundes, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Sicherheitskonzept und Nachweisformat.

EN 1997-1: Grundbruchnachweis

Beim Grundbruchnachweis nach EN 1997-1 kann der Widerstand entweder über vorgegebene zulässige Bodenpressungen oder durch Berechnung des Grundbruchwiderstands unter Berücksichtigung der Bodenschichten und Bodenkennwerte bestimmt werden.

Nachweis mit vorgegebener zulässiger Bodenpressung

Bei dieser Nachweisart wird die vorhandene Bodenpressung mit der angegebenen zulässigen Bodenpressung verglichen.
Der Wert der zulässigen Bodentragfähigkeit σa wird in den Geotechnischen Bemessungskonfigurationen des Add-Ons „Betonfundamente“ im Abschnitt „Zulässige Bodenpressung“ definiert.

Bestimmung der Beanspruchungen in der Bodenfuge und der Lastausmitten

Die Bemessungsquerkraft mit zusätzlichen Fundamentlasten Vz,+add sowie die resultierenden Bemessungsbiegemomente My,+add und Mx,+add in der Fundamentsohlenmitte werden benötigt, um die Exzentrizität der wirksamen Vertikallasten zu bestimmen:

Bestimmung der effektiven Fundamentfläche

Beim Grundbruchnachweis wird nur ein Teil der tatsächlich vorhandenen Sohlfläche berücksichtigt – der Teil, in dem die resultierende Normalkraft in der Mitte angreift.

Vorhandene Bodenpressung

Damit lässt sich die vorhandene Bodenpressung bestimmen:

Nachweis

Die vorhandene Bodenpressung wird mit der angegebenen Bodenpressung verglichen:

Nachweis mit berechnetem Grundbruchwiderstand (Anhang D)

Beim Grundbruchnachweis nach EN 1997-1 [1] findet ein Vergleich zwischen den Einwirkungen normal zur Gründungssohle und den Bemessungswerten der Widerstände statt. Es kommt ein rechnerisches Verfahren gemäß [1] 6.5.2.2 zum Einsatz. In Anhang D der Norm findet sich ein informatives Beispiel für die analytische Ermittlung des Grundbruchwiderstandes.

Bestimmung des Grundbruchwiderstandes für konsolidierte Verhältnisse

Der charakteristische Wert des Grundbruchwiderstandes lässt sich nach [1] Anhang D, Gleichung (D.2) für konsolidierte Verhältnisse bestimmen zu:

Tragfähigkeitsbeiwerte (Nc, Nq, Nγ): Diese Faktoren werden unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse und des Reibungswinkels berechnet.

Formbeiwerte (sc, sq, sγ): Diese berücksichtigen die Geometrie des Fundaments, wie rechteckige oder quadratische Grundrisse.

Sohlflächenneigungsbeiwerte (bc, bq, bγ): Die Sohlflächenneigungsbeiwerte berücksichtigen die Neigung der Fundamentsohle α und werden grundsätzlich für den Nachweis des Grundbruchs berechnet.

Neigungsbeiwerte (ic, iq, iγ): Diese berücksichtigen die Einflüsse von geneigten Lasten.

Bestimmung des Grundbruchwiderstandes für unkonsolidierten Verhältnisse

Im Fall von unkonsolidierten Verhältnissen wird folgende Formel verwendet:

Nachweis

Der Bemessungswert der Grundbrucheinwirkung wird mit dem Bemessungswert des Grundbruchwiderstands verglichen:

Info

Die Einwirkungen (Actions A), Bodenkenngrößen (Material M) und die Widerstände (Resistance R) sind mit den Teilsicherheitsbeiwerten 𝛾 gemäß [1] A.3 abzumindern.