Frage:
Welche Arten von Grenzzuständen können für die Stahlbemessung nach AISC 341 verwendet werden?
Antwort:
Der "Grenzzustand Erdbeben" (mit bzw. ohne Überfestigkeit) liefert nur für Stäbe mit zugeordneter "Erdbebenkonfiguration" Ergebnisse. Der "Grenzzustand der Festigkeit" wird zur Bemessung aller Stäbe verwendet, einschließlich der Stäbe, die nicht Teil des Erdbebenkraftresistenzsystems (SFRS) sind. Daher sind sowohl der Grenzzustand Erdbeben als auch der Grenzzustand Festigkeit erforderlich. Der "Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit" ist ebenfalls verfügbar.
Ein Beispiel für die zulässigen Bemessungssituationen/Grenzzustandstypen beim Nachweisverfahren nach LRFD ist in Bild 01 dargestellt.
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Hinweis:
1) Der Nachweis der Steg-Duktilität nach Tabelle D1.1 des AISC 341-16 ist für alle Lastkombinationen anwendbar. Es wird daher die Bemessungssituation BS1 mit dem Grenzzustand für Erdbeben benötigt.
2) Die Ergebniskombinationen werden bei der Anwendung des Antwortspektrenverfahrens benötigt.