Vorhandene Bewehrung
Beim Nachweis der Gebrauchstauglichkeit wird zuerst untersucht, ob der Querschnitt bewehrt werden kann und ob der Bewehrungsvorschlag im Querschnitt untergebracht werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird für diesen Stab keine Gebrauchstauglichkeit nachgewiesen.
Die Gebrauchstauglichkeitsnachweise werden mit den Bewehrungsquerschnitten geführt, die in Maske 3.1 Vorhandene Längsbewehrung vorliegen.