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1. Januar 0001
11 Programmfunktionen

4.24 Knotenfreigaben

Allgemeine Beschreibung

Eine Knotenfreigabe ermöglicht es, das Modell an einer Stelle zu entkoppeln. Damit kann beispielsweise modelliert werden, dass ein Träger nur lose auf einem anderen liegt. Für die Freigabe des Knotens ist ein Gelenk mit den geeigneten Eigenschaften -- auch nichtlinearer Art -- zu definieren.

Hinweis

Bei Knotenfreigaben erzeugt RFEM doppelte Knoten, die zu verschiedenen Teilen des Modells gehören. Zwischen diesen Knoten wird ein unsichtbarer Stab angelegt. Die Schnittgrößen sind wie für einen Stab mit Anfang im Originalknoten und Ende im entkoppelten Knoten geregelt.

Bild 4.206 Dialog Neue Knotenfreigabe
Bild 4.207 Tabelle 1.24 Knotenfreigaben
Knoten

Die Nummer des relevanten Knotens kann eingetragen, in der Liste ausgewählt oder mit grafisch im Arbeitsfenster bestimmt werden.

Stabendgelenk

Die Gelenkeigenschaften können anhand der Stabendgelenke zugewiesen werden, die in der Liste verfügbar sind. Die Schaltfläche bzw. öffnet den Dialog Neues Stabendgelenk zur Eingabe eines weiteren Gelenktyps. Dieser Dialog ist im Kapitel 4.14 beschrieben.

Lokales Achsensystem

Beim Bezug auf ein lokales Achsensystem ist anzugeben, welcher Stab oder welche Linie als Referenz dient. Bei global bezogenen Gelenken sind die Eingabefelder gesperrt.

Freigegebene Objekte

Die freigegebenen Stäbe, Flächen und Volumenkörper können direkt eingetragen oder mit grafisch im Arbeitsfenster ausgewählt werden.

Freigabelage

Wie bereits erwähnt, erzeugt RFEM eine Kopie des Knotens. Es kann angegeben werden, ob das Stabendgelenk am Originalknoten oder am Freigegeben Knoten positioniert werden soll. Auf die Ergebnisse sollte diese Festlegung keine Auswirkung haben.

Beispiel: Trägerkreuzung mit abhebenden Kräften

Ein Kragträger liegt lose auf einem Unterzug. Bei abhebenden Lasten wird der Knoten freigegeben, wenn ein Querkraftgelenk für die Richtung uz mit nichtlinearer Wirkung gegeben ist.

Bild 4.208 Verformungsfigur mit Gelenkdefinition
Übergeordnetes Kapitel