Der vorliegende Abschnitt enthält Unterkapitel in denen Hintergründe zu den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit (GZG) erläutert werden. Diese umfassen verschiedene Einzelnachweise, die im Allgemeinen gegliedert werden können, wie folgt.
- Begrenzung der Spannungen
- Begrenzung der Rissbreiten
- Begrenzung der Verformungen