Die Längsschubspannung vEd,f im Gurtanschluss an den Steg wird durch die Längskraftdifferenz ΔFd,f im maßgebenden Teil des Gurtes nach EN 1992-1-1 [1], Abschnitt 6.2.4 (3), Gleichung (6.20) bestimmt.
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hf |
Gurtdicke am Anschluss |
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Betrachtete Länge |
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Längskraftdifferenz im Gurt über die Länge Δx |
Dabei darf höchstens der halbe Abstand zwischen Momentenmaximum und Momentennullpunkt für die Länge Δxf herangezogen werden, wobei bei Einwirkung von Einzellasten der Abstand zwischen den Einzellasten nicht überschritten werden sollte.
Die Ermittlung von ΔFd,f erfolgt mittels Integration der Spannungen für die entsprechenden Querschnittsteilflächen.
Die erforderliche Zuggurtbewehrung infolge der Schubkräfte pro Abschnittslänge asf darf nach Gleichung (6.21) ermittelt werden.
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1,0 |
Neigung der Betondruckstrebe für Druckgurte |
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1,0 |
Neigung der Betondruckstrebe für Zuggurte |
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fyd |
Bemessungswert der Streckgrenze der Bewehrung |
Dabei muss gleichzeitig vermieden werden, dass die Druckstreben im Gurt versagen. Dies geschieht durch Erfüllung der folgenden Anforderung gemäß [1] (6.22).
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Abminderungsbeiwert für Betonfestigkeit bei Schubrissen |
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fcd |
Bemessungswert der Betonfestigkeit |