47x
004042
16. Januar 2024

Flächen

Legen Sie im 'Navigator - Ergebnisse' die Bemessungsergebnisse der Ausnutzungen fest, die an den Flächen grafisch angezeigt werden sollen. Es stehen die spezifischen Nachweisarten für den Grenzzustand der Tragfähigkeit, den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit sowie für die Details zu den allgemeinen Bewehrungs- und Konstruktionsregeln zur Auswahl.

Für jede Flächenstelle wird die maximale Ausnutzung der ausgewählten Nachweisart dargestellt. Die Ergebnisse der Betonbemessung werden – unabhängig von der vorgegebenen Ergebnisglättung – durchlaufend innerhalb von Flächensätzen bzw. Flächen geglättet.

Im Steuerpanel sind die Farbzuordnungen der Ausnutzungen angegeben.

Grenzzustand der Tragfähigkeit

In der Unterkategorie 'Grenzzustand der Tragfähigkeit' können Sie auswählen, welche Nachweisart grafisch dargestellt werden soll.

Jeder Nachweis ist – wie in den Tabellen – durch eine Kennung mit Nummer bezeichnet. Die Nachweise der statischen Berechnung tragen die Kennung 'SA', die GZT-Nachweise die Kennung 'UL'.

Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit

Die Unterkategorie 'Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit' enthält die verschiedenen Nachweisarten, die beim GZG-Nachweis eine Rolle spielen.

Die Nachweise der Gebrauchstauglichkeit tragen die Kennung 'SE'. Sie umfassen die Begrenzung der Betondruckspannung σc (sofern aktiviert), die Begrenzung der Stahlspannung σs, den Nachweis der Rissbreite wk, die Kontrolle des Stabdurchmessers ds, den Nachweis des Stababstandes sl, die Mindestbewehrung as,min für die Begrenzung der Rissbreite sowie den Nachweis der Durchbiegung u.

Für den GZG-Nachweis müssen nach EN 1992-1-1, Kapitel 7 nicht alle der ausgewiesenen Ausnutzungen kleiner als 1 sein. Falls die Bewehrung nicht automatisch erhöht wird, um die Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen, braucht nur eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestbewehrung as,min und Grenzdurchmesser ds,lim
  • Mindestbewehrung as,min und Stababstand sl,lim
  • Direkter Nachweis der Rissbreite wk (derzeit noch nicht implementiert)

Wenn Sie für die Gebrauchstauglichkeitskonfiguration hingegen die Option Erhöht die erforderliche Längsbewehrung automatisch zum Bemessen der Gebrauchstauglichkeitsbemessungssituation aktiviert haben, werden die Kriterien Mindestbewehrung, Grenzdurchmesser und Maximalabstand automatisch berücksichtigt, damit der GZG-Nachweis erfüllt ist. Eine direkte Rissbreitenberechnung findet derzeit noch nicht statt.

Details

In der Unterkategorie 'Details' stehen alle Nachweisarten zu den allgemeinen Bewehrungs- und Konstruktionsregeln zur Auswahl.

Die Nachweise zu den Konstruktionsregeln tragen die Kennung 'DM', die Nachweise zur Dauerhaftigkeit und Betondeckung die Kennung 'DC'.

Werte an Flächen

Die Kategorie 'Werte an Flächen' am Ende des oberen Navigatorbereichs bietet verschiedene Möglichkeiten, Ergebniswerte an den Flächen darzustellen (siehe Bild Nachweisart für Grenzzustand der Tragfähigkeit festlegen). Sie sind im Kapitel Flächen für die Ausgabe der Bewehrung vorgestellt.

Übergeordneter Abschnitt